Visa Rules July 2020 Bali

Aktuelle Regeln zu Visum und Aufenthaltserlaubnis (Juli 2020)

IMMIGRATION STAY PERMIT SERVICES IN NEW NORMAL ORDER

CIRCULAR LETTER No: IMI-GR.01.01-1102 TAHUN 2020

Erteilung der Einreisegenehmigung

1) Ausländer, die ITAP- und / oder IMK-Inhaber sind, und ITAS-Inhaber, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist und die sich im Ausland befinden und die eine Benachrichtigung vom Technischen Ministerium oder eine Empfehlung von BKPM erhalten haben, in das Hoheitsgebiet Indonesiens zurückzukehren, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern innerhalb des längsten Zeitraums von 60 Tagen seit Herausgabe dieses Rundschreibens.

2) Ausländer, die die in Nummer 1 genannten Bedingungen nicht erfüllen und wieder in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen, müssen ein neues Visum gemäß den geltenden Vorschriften beantragen.

Die Rückgabe des ITAS- und ITAP-Inhabers mit Status läuft ab

1) Ausländer, die ITAP- und / oder IMK-Inhaber sind, und ITAS-Inhaber, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist und die sich im Ausland befinden und die eine Benachrichtigung vom Technischen Ministerium oder eine Empfehlung von BKPM erhalten haben, in das Hoheitsgebiet Indonesiens zurückzukehren, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern innerhalb des längsten Zeitraums von 60 Tagen seit Herausgabe dieses Rundschreibens.

2) Ausländer, die die in Nummer 1 genannten Bedingungen nicht erfüllen und wieder in das Hoheitsgebiet Indonesiens einreisen, müssen ein neues Visum gemäß den geltenden Vorschriften beantragen.

Erweiterung von ITK, ITAS und ITAP, die noch gültig ist

Ausländer, die ITK-, ITAS- und ITAP-Inhaber sind, die noch gültig sind und sich in Indonesien befinden, können bei der Einwanderungsbehörde eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis gemäß den geltenden Vorschriften beantragen

Rückgabe des ITKT-Inhaberstatus

1) Besuche als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis

a) Ausländische ITK-Inhaber, die ITKT erhalten haben, können ihre Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage früherer ITK während der Covid-19-Pandemie verlängern, und es gibt weder direkt noch indirekt ein Transportmittel, um in ihr Herkunftsland zurückzukehren.

b) Ausländer, die die ITK gemäß Buchstabe a) verlängert haben, können die Übertragung des Status an ITAS gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beantragen.

c) Die Verlängerung gemäß Buchstabe a) muss innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung dieses Rundschreibens erfolgen.

d) Ausländer, die die in den Buchstaben a) und b) und c) genannten Bestimmungen nicht erfüllen, unterliegen den Maßnahmen der Einwanderungsverwaltung gemäß den geltenden Bestimmungen.

2) Inhaber einer beschränkten Aufenthaltserlaubnis (ITAS)

a) Ausländische ITAS-Inhaber, die ITKT erhalten haben, können eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage früherer ITAS beantragen.

b) Ausländer, die ITAS gemäß Buchstabe a) verlängert haben, können die Übertragung des Status an ITAP gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beantragen.

c) Ausländer mit ITAS, die ITKT erhalten haben und nicht gemäß den geltenden Vorschriften verlängert werden können, müssen das indonesische Hoheitsgebiet innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung dieses Rundschreibens verlassen.

d) Ausländer, die die Bestimmungen in Buchstabe b) nicht erfüllen, unterliegen den Maßnahmen der Einwanderungsbehörde gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften.

3) Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (ITAP)

a) Ausländer mit ITAP, die ITKT erhalten haben, können eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage früherer ITAP beantragen.

b) Ausländer, die ITAP-Inhaber sind, die ITKT erhalten haben und nicht gemäß den geltenden Vorschriften verlängert werden können, müssen Indonesien innerhalb von 30 Tagen nach Herausgabe dieses Rundschreibens verlassen.

Ausländer, die die Bestimmungen in Buchstabe b) nicht erfüllen, unterliegen den Einwanderungsverwaltungsmaßnahmen gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften.

Besucher-Visa-Inhaber bei der Ankunft (VKSK)

1) Foreigners holding VKSK who have obtained ITKT can extend their residence permit based on previous VKSK until the covid-19 pandemic period ends and there is no means of transportation to return to their country of origin either directly or indirectly.
2) The extension referred to in number 1) must be made within 30 days from the issuance of this circular.
3) Foreigners who do not meet the provisions referred to in numbers 1) and 2) are subject to Immigration Administration Measures in accordance with the provisions in force

Visa-freie (BVK) Visa-Inhaber

1) Ausländer mit BVK, die ITKT erhalten haben, müssen Indonesien innerhalb von 30 Tagen nach Erteilung dieses Rundschreibens verlassen.

2) Ausländer, die die in Nummer 1 genannten Bestimmungen nicht erfüllen, unterliegen den Einwanderungsverwaltungsmaßnahmen gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften.

ITK- und ITAS-Inhaber, die bereits ein Telex-Visum und eine Benachrichtigung haben

1) Ausländer mit ITK und ITAS, die bereits ein Telex-Visum, Mitteilungen des Arbeitsministeriums und Empfehlungen von BKPM auf indonesischem Gebiet besitzen, können die Bereitstellung von ITK und ITAS bei der örtlichen Einwanderungsbehörde beantragen, ohne Indonesien zu verlassen und ohne einen Antrag zu stellen ein Visum für einen indonesischen Vertreter im Ausland.

2) ITK und ITAS gemäß Nummer 1) können nach Zahlung des PNBP-Aufklebers (Non-Tax State Revenue) oder des Visumetiketts bei der örtlichen Einwanderungsbehörde gemäß Punkt 3 des Schreibens B der Einwanderungsbehörde an die Regierung von erteilt werden Indonesien Verordnung Nr. 28 von 2019 über Arten und Sätze von Arten von Einnahmen Nichtsteuerstaat, der für das indonesische Ministerium für Recht und Menschenrechte gilt.

3) Die in Nummer 2 genannte Visagebühr wird unter Verwendung der VKSK- und VITAS-Dienste bei der Ankunft bezahlt, indem zunächst eine Abrechnungs-Simponi als Grundlage für die Zahlung erstellt wird.

4) Der Zahlungsnachweis von VKSK und VITAS PNBP bei Ankunft gemäß Nummer 3) gilt als Nachweis eines Visums.

Dieses Rundschreiben gilt ab dem 13. Juli 2020, bis weitere Entscheidungen getroffen werden

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